Samstag, 25. Juli 2015

Entscheidung der Geologen zur Gründung

Heute kam von unserem Bauleiter per Email das erlösende Bodengutachten.
Keine erneute Besichtung, aber einige Vorsichtsmaßnahmen zur Gründung sind erforderlich.
Einschränkungen sind nun, es muss auf 5cm Magerbeton plus Folie gegründet werden, und der zulässige Sohlwiderstand wurde noch einmal von 180kN/m² auf 170kN/m² gesenkt.
Die Braunkohle kann schwefelhaltige Gase hervorrufen, welche möglicherweise den Beton angreifen. Weshalb die Folie eingesetzt wird, und mit dem neuen Sohlwiderstandswert wird der Statiker noch einmal die Bewehrung der Fundamentplatte berechnen. Massivhaus Rhein Lahn prüft parallel noch die Möglichkeit Beton in einer bestimmten Expositionsklasse zur Beständigkeit gegen Sulfatangriff einzusetzen. Ansonsten ergeben sich keine gewichtigen Änderungen.

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